Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Kim-Alessa Bösch-Wiechmann
§ 1 Geltungsbereich
(1) Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Aufträge der Agentur Kim-Alessa Bösch-Wiechmann, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht den Regelungen. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Kim-Alessa Bösch-Wiechmann stimmt der Geltung schriftlich zu.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Präsentation
(1) Für die Verwendung von Präsentationsmaterial oder Ideen, die Kim-Alessa Bösch-Wiechmann dem Auftraggeber zum Ziel eines Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt hat, bedarf es der vorherigen Zustimmung durch Kim-Alessa Bösch-Wiechmann. Dies gilt auch für die teilweise Verwendung oder Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form. Der Zustimmung bedarf es auch, wenn Kim-Alessa Bösch-Wiechmann ein Präsentationshonorar vereinbart hat.
§ 3 Umfang der Leistung
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss erstellten Leistungsbeschreibung. Zusätzliche oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. Besprechungsprotokolle gelten als verbindlich, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb von 3 Werktagen.
§ 4 Auftragserteilung an Dritte
(1) Kim-Alessa Bösch-Wiechmann ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
(2) Zur Vertragserfüllung ist Kim-Alessa Bösch-Wiechmann berechtigt, Aufträge auch im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Zweckdienlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies Kim-Alessa Bösch-Wiechmann schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss zur Kenntnis.
(3) Sofern der Auftraggeber sich nicht ausdrücklich ein Mitspracherecht ausbedungen hat, trifft Kim-Alessa Bösch-Wiechmann die Auswahl Dritter Personen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der bestmöglichen Zielerfüllung des Auftrages.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Vereinbarte Preise sind Netto-Preise. Der Auftraggeber hat diese zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
(2) Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige Abgaben, die in Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(3) Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
(4) Bei länger andauernden Projekten ist Kim-Alessa Bösch-Wiechmann zur Erstellung von Teilrechnungen über die bisher erbrachte Leistung berechtigt. Bei Dauerschuldverhältnissen ist das vereinbarte Leistungsentgelt monatlich jeweils bis zum 1. eines Monats im Voraus zu zahlen.
(5) Kim-Alessa Bösch-Wiechmann behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Preisänderung vor. Diese wird Kim-Alessa Bösch-Wiechmann mit angemessener Frist ankündigen.
(6) Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von Zahlungen mit von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann nicht anerkannten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht statthaft.
(7) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung.
(8) Sollte der Vertragspartner mit nicht unerheblichen Teilen der Rechnung in Verzug geraten, oder sollte Kim-Alessa Bösch-Wiechmann Kenntnis über die Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners erlangen, ist Kim-Alessa Bösch-Wiechmann berechtigt, i. S. d. § 321 BGB sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
§ 6 Lieferung
(1) Hat Kim-Alessa Bösch-Wiechmann sich zur Lieferung verpflichtet, haftet Kim-Alessa Bösch-Wiechmann nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wurde.
(2) Liefertermine gelten als verbindlich, wenn sie von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(3) Gerät Kim-Alessa Bösch-Wiechmann in Verzug, ist Kim-Alessa Bösch-Wiechmann eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
§ 7 Kündigung / Rücktritt / Stornierung
(1) Bei unberechtigtem Rücktritt eines Auftraggebers von einem erteilten Auftrag ist Kim-Alessa Bösch-Wiechmann, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, berechtigt, die für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn i. H. v. 10 % des vereinbarten Leistungsentgelts zu fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen ohne vereinbarte Mindestlaufzeit gilt für beide Vertragspartner eine Kündigungsfrist von 90 Tagen zum Jahresende.
(3) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kim-Alessa Bösch-Wiechmann ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
(5) Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann als auch im Betrieb eines Zulieferers, z. B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
(6) Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann ist auf die Haftung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt und umfasst nicht z. B. den entgangenen Gewinn. Sofern keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt werden, ist die Haftung von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorgenannte Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit geht.
(2) Kim-Alessa Bösch-Wiechmann haftet nicht für Schäden, die durch die Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen der Hersteller und Lieferanten oder im Rahmen von Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten oder sonstigen vom Auftraggeber beauftragten Personen entstehen.
(3) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Kim-Alessa Bösch-Wiechmann nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Kim-Alessa Bösch-Wiechmann ist berechtigt, die Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abzutreten und sich von einer Haftung zu befreien. Soweit die Ansprüche durch ein Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer.
§ 9 Impressum
Kim-Alessa Bösch-Wiechmann ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Dies ist Kim-Alessa Bösch-Wiechmann innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsschluss schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte, Layouts oder Reinzeichnungen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, es sei denn, die Fehler konnten erst später erkannt werden. Unterbleibt die Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
(2) Kim-Alessa Bösch-Wiechmann haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(4) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Leistungen von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Kim-Alessa Bösch-Wiechmann gestattet.
(2) Die Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, vorbehaltlich einer anderweitig getroffenen Regelung, bei Kim-Alessa Bösch-Wiechmann.
(3) Kim-Alessa Bösch-Wiechmann haftet nicht für die Verletzung von Urheberrechten Dritter, die durch die Verwendung von vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten verletzt wurden.
§ 13 Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Kim-Alessa Bösch-Wiechmann.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 14 Sonstiges
(1) Änderungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.